Garten- &
Grünanlagenpflege.
Rasenschnitt, Heckenschnitt, Strauch- und Baumschnitt, Laubsammlung und Grünabfall-Entsorgung. Fachgerecht und nach den geltenden Vorschriften.
Grünanlagenpflege
Wir halten Ihre
Grünanlage in Schuss.
Die Pflege Ihrer Grünanlagen umfasst viele unterschiedliche Tätigkeiten. Ob kleiner Privatgarten oder eine größere gewerbliche Fläche, wir bieten das komplette Spektrum aus einer Hand.
- Rasenschnitt (auch große Flächen)
- Heckenschnitt
- Strauchschnitt
- Baumschnitt
- Laubsammlung & Entsorgung
- Unkrautbeseitigung
Saisonkalender
Was zu welcher Jahreszeit
zu tun ist.
Eine Grünanlage braucht das ganze Jahr Aufmerksamkeit, aber nicht jede Tätigkeit gehört in jede Saison. Hier ein grober Überblick, der zeigt, wie wir die Pflege durchs Jahr planen.
Frühjahr · März bis Mai
- Rasen vertikutieren, lüften und düngen
- Beete und Wege von Wintermüll befreien
- Form- und Pflegeschnitte (innerhalb des § 39 BNatSchG)
- Erste Mähgänge, sobald der Rasen aktiv wächst
Sommer · Juni bis August
- Wöchentlicher bis 14-täglicher Rasenschnitt
- Bewässerung in Trockenphasen, je nach Bedarf
- Unkrautbekämpfung in Beeten und Pflasterfugen
- Schonende Pflegeschnitte an Hecken und Sträuchern
Herbst · September bis November
- Laubsammlung und Abtransport
- Rückschnitte an Hecken und Sträuchern (ab 1. Oktober)
- Vorbereitung von Beeten auf den Winter
- Kontrolle der Bäume vor der laublosen Zeit
Winter · Dezember bis Februar
- Baumschnitt in der laublosen Zeit (Pflege- und Formschnitte)
- Sturm- und Frostschäden begutachten
- Geräte und Maschinen warten
- Saisonplanung für das nächste Frühjahr abstimmen
Arbeit
Referenzen Grünanlagen.
Fachgerechte Pflege
Nach Vorschrift.
Immer.
In Deutschland gelten strenge Vorschriften, wann radikale Schnitte verboten sind. Wir halten uns daran und sorgen gleichzeitig für ein gepflegtes Äußeres Ihrer Grünanlage.
Rechtsrahmen
Was wir nach § 39 BNatSchG
dürfen und was nicht.
Nach § 39 Absatz 5 des Bundesnaturschutzgesetzes sind radikale Hecken- und Strauchschnitte zwischen dem 1. März und dem 30. September verboten. Erlaubt bleiben in dieser Zeit nur schonende Form- und Pflegeschnitte, die zur Gesunderhaltung der Pflanze nötig sind.
Größere Rückschnitte planen wir daher zwischen Oktober und Februar, außerhalb der Brut- und Setzzeit. Während der Vegetationsperiode übernehmen wir nur Pflegeschnitte und Wuchskorrekturen, ohne in Brutstätten einzugreifen.
Bei kommunalen Bäumen oder geschützten Einzelbäumen können zusätzlich örtliche Baumschutzverordnungen Ihrer Gemeinde greifen. Wir prüfen das vor jedem Auftrag und holen bei Bedarf eine Schnittgenehmigung ein, damit Sie nicht versehentlich gegen Vorschriften verstoßen.
Hinweis: Diese Information ersetzt keine rechtliche Beratung. Bei Sonderfällen wie Bauvorhaben oder Rodungen sollten Sie immer Rücksprache mit Ihrer Gemeinde halten.
Häufige Fragen
FAQ Garten- und
Grünanlagenpflege.
Wann darf eine Hecke geschnitten werden?
Nach § 39 Abs. 5 Bundesnaturschutzgesetz sind radikale Hecken- und Strauchschnitte zwischen 1. März und 30. September verboten. Erlaubt bleiben in dieser Zeit nur schonende Form- und Pflegeschnitte. Größere Rückschnitte planen wir daher zwischen Oktober und Februar, außerhalb der Brut- und Setzzeit.
Wie oft sollte der Rasen gemäht werden?
In der Hauptwachstumszeit von Mai bis September ist ein wöchentlicher bis 14-täglicher Schnitt üblich, je nach Witterung und Düngestand. Im Frühjahr und Herbst reicht oft ein 14-täglicher Rhythmus. Für Hausgemeinschaften und Gewerbeflächen vereinbaren wir feste Termine, damit der Rasen nie zu lang wird.
Wann ist die beste Zeit für einen Baumschnitt?
Größere Baumschnitte erledigen wir typischerweise in der laublosen Zeit zwischen Oktober und Februar, wenn die Krone gut sichtbar ist und der Baum in der Ruhephase steht. Pflegeschnitte und Erziehungsschnitte sind teils auch im Sommer möglich. Bei kommunalen Bäumen prüfen wir vorab, ob eine Baumschutzverordnung greift.
Was passiert mit den Grünabfällen?
Anfallendes Schnittgut, Laub und Strauchwerk transportieren wir ab und führen es regionalen Wertstoffhöfen oder Kompostieranlagen zu. So bleibt Ihr Grundstück sauber und Sie müssen sich um die Entsorgung nicht selbst kümmern.
Wie läuft die Pflegeplanung für eine Hausgemeinschaft ab?
Im ersten Schritt schauen wir uns die Grünfläche gemeinsam mit Ihrer Verwaltung an und besprechen Pflegeumfang, gewünschte Qualität und Budget. Daraus erstellen wir einen Saisonkalender mit vereinbarten Terminen und ein schriftliches Angebot. Nach Auftragsbestätigung übernehmen wir die laufende Betreuung.
Angebot
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